Die christliche Versammlung ist der Ort, wo Sünde konfrontiert und korrigiert wird, und Gerechtigkeit hergestellt wird.
In der vorhergehenden Betrachtung sprachen wir über den Konsens, der entsteht, wenn alle ernsthaft und aufrichtig die Führung des Heiligen Geistes suchen. Damit möchte ich nicht den Eindruck erwecken, nur eine Gemeinde ohne Sünde und Konflikte sei eine neutestamentliche Gemeinde. Aber die neutestamentliche Gemeinde geht mit ihren Sünden und Konflikten auf biblische Weise um. Genau darüber spricht die erste Hälfte unseres Abschnitts Matthäus 18,15-20:
„Wenn dein Bruder gegen dich sündigt, geh und weise ihn unter vier Augen zurecht. Wenn er auf dich hört, hast du deinen Bruder gewonnen.“ (Vers 15)
Der erste Schritt besteht darin, dass eine private Sünde privat zurechtgewiesen werden sollte. Sie sollte noch nicht vor andere Personen getragen werden. Aber der Herr sagt auch nicht: „Vergib und vergiss!“, wie in vielen Kirchen fälschlich gelehrt wird. Nein, die Sünde muss konfrontiert werden. Die neutestamentliche Gemeinde unternimmt die nötigen Schritte, um sich von Sünde rein zu halten. So heisst es auch in Epheser 5.11: „Und nehmt nicht an den unfruchtbaren Taten der Finsternis teil, sondern weist sie zurecht.„
Wir stellen fest, dass hier, in Matthäus 18,15, der Herr über private Sünden spricht. Eine öffentliche Sünde sollte von Anfang an öffentlich und vor Zeugen konfrontiert werden, wie Petrus in Apg.5,3-4 und 8,20-23 zeigt, sowie Paulus in Galater 2,11-14.
Wenn der fehlbare Bruder nach der privaten Konfrontation nicht umkehrt, dann soll er mit einem oder zwei weiteren Zeugen konfrontiert werden (Matthäus 18,16). Und „wenn er auf sie nicht hören will, dann sage es der Versammlung (Gemeinde) …“ (Vers 17)
„Gemeinde“ bedeutet hier „Versammlung“. Es bedeutet nicht „nur die Leiter“! Dieser Punkt muss betont werden, weil einige Kirchen und Gruppen erklären, Matthäus 18,15-17 zu praktizieren, aber in Wirklichkeit die (tatsächlich oder vermeintlich) fehlbaren Mitglieder vor die Leiter der Organisation bringen, welche dann nach ihrem eigenen Ermessen einen „Schuldspruch“ fällen. Das ist es nicht, was die Worte des Herrn bedeuten. Wenn eine Sache vor die „Versammlung“ gebracht wird, dann bedeutet das, dass sie öffentlich gemacht wird. Das ganze Volk Gottes wird informiert; und wenn eine Art „Gerichtsprozess“ durchgeführt wird, dann hat das ganze Volk Gottes das Recht, daran teilzunehmen. Dadurch wird verhindert, dass einzelne Leiter sich zu exklusiven Richtern aufschwingen, die oft Richter und Partei zugleich sind, und die hinter verschlossenen Türen Urteile fällen, ohne dass jemand kontrollieren oder Rechenschaft fordern könnte, ob es dabei mit rechten Dingen zuging. Solche willkürlichen Schuldsprüche werden in heutigen kirchlichen Organisationen allzu oft gefällt. Genau um dies zu verhindern, stellt der Herr hier ein Prinzip auf, das sogar in der weltlichen Justiz beachtet wird (und wieviel mehr sollte es im Volk Gottes beachtet werden!), nämlich dass Gerichtsprozesse öffentlich sein sollen. Noch mehr: Das Wort „ekklesia“ (Gemeinde / Versammlung) bedeutete im damaligen Griechisch ursprünglich „die Versammlung aller stimmberechtigten Bürger“. Jeder Bürger des Reiches Gottes hat ein Mitspracherecht, wenn es darum geht, einen Mitbürger zu konfrontieren und wiederherzustellen, der gesündigt hat.
Dasselbe finden wir in Galater 6,1: „Ihr Brüder, wenn jemand von einer Übertretung überrascht wird, dann sollt ihr, die geistlichen, ihn zurechtbringen in einem demütigen Geist; und achte auf dich selber, dass nicht auch du versucht wirst.“ Auch hier richtet sich der Aufruf, den fehlbaren Bruder zurechtzubringen, nicht nur an einige wenige Leiter, sondern an alle geistlich Gesinnten. (Gemäss Römer 8,1-16 und 1.Korinther 2,12-15 sollten wenn möglich alle Christen „geistlich“ sein!)
Beachten wir, dass das Ziel dieses Prozesses darin besteht, den Fehlbaren zurechtzubringen. Nicht ihn zu erniedrigen, nicht ihn zu verwerfen und zu verdammen. Aber beachten wir auch, dass dieses „Zurechtbringen“ nur dann geschehen kann, wenn der Fehlbare umkehrt. In Lukas 17,3 (Parallelstelle zu Matthäus 18,15) heisst es: „Wenn dein Bruder gegen dich sündigt, weise ihn zurecht; und wenn er umkehrt, vergib ihm.“ Wenn ein Sünder nicht umkehrt, nicht einmal nachdem er vor der Versammlung konfrontiert und überführt wurde, dann muss der Geschädigte ihm nicht vergeben. „Und wenn er auch auf die Versammlung (Gemeinde) nicht hören will, dann sei er dir wie ein Heide und ein Zöllner.“ (Matthäus 18,17). Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Lehre ist die Umkehr notwendig, damit Vergebung, Wiederherstellung und Versöhnung geschehen kann.
Das sollte uns nicht seltsam erscheinen, da ja dasselbe für die Beziehung zum Herrn selber gilt. Nur wer von seiner Sünde umkehrt, kann in eine persönliche Beziehung zu Jesus eintreten und gerettet werden. Das war die Botschaft, die Jesus vom Anfang bis zum Ende seiner irdischen Mission verkündigte (Matthäus 4,17; Lukas 24,47); und das war auch die Botschaft, die seine Apostel verkündeten (Apostelgeschichte 2,38; 3,26; 14,15; 26,18; usw). Der Herr gab zwar sein Leben für alle Menschen; aber seine Vergebung erreicht nur diejenigen, die umkehren.
Zurück zum Thema „Versammlung“. Unglücklicherweise ist dies ein Punkt, der heute fast unmöglich durchzuführen ist, weil wir gegenwärtig in einer nach biblischen Massstäben sehr irregulären Situation leben. An den allermeisten Orten finden sich die Christen unter verschiedene Konfessionen und Gemeindeverbände zerstreut, während die Mehrheit der Mitglieder dieser Verbände gar keine Christen nach biblischen Massstäben sind. Deshalb ist eine Versammlung der Mitglieder einer konfessionellen Kirche oder eines Gemeindeverbandes in keiner Weise eine Versammlung des Volkes Gottes. Um wieder eine „Versammlung“ im Sinne des Neuen Testamentes haben zu können, müssten alle echten Christen ihre jeweiligen Kirchen verlassen, und sich zusammen mit den echten Christen aus den anderen Kirchen versammeln.
Das ist gar keine so weit hergeholte oder revolutionäre Idee, wie es scheinen mag. Das ist nämlich tatsächlich schon geschehen, an Orten, wo es Erweckung gab. Wenn es gegenwärtig unmöglich scheint, dann liegt das daran, dass wir gegenwärtig sehr weit von einer Erweckungssituation entfernt sind, und dass die gegenwärtigen Kirchen sehr weit davon entfernt sind, „Gemeinde“ im Sinne des Neuen Testaments zu sein. In einer echten Erweckung zieht der Heilige Geist selber die Trennlinien: Nicht zwischen den verschiedenen Denominationen, sondern zwischen den echten und den falschen Christen in jeder Denomination. „Dann werdet ihr wieder den Unterschied sehen zwischen dem Gerechten und dem Bösen; zwischen dem, der Gott dient, und dem, der ihm nicht dient.“ (Maleachi 3,18)
Aber auch in der gegenwärtigen irregulären Situation bin ich der Meinung, dass wir zumindest folgendes fordern dürfen: Dass Sünden und Konflikte, die innerhalb einer Kirche oder eines Gemeindeverbandes nicht auf eine für beide Seiten zufriedenstellende bzw. gerechte Weise gelöst werden können, nicht als „interne Angelegenheiten“ der betreffenden Kirche oder des betreffenden Verbandes betrachtet werden dürfen. Dass solche Fälle – insbesondere wenn Leiter involviert sind – vor eine „Versammlung“ von Glaubensgeschwistern gebracht werden, die nicht demselben Gemeindeverband angehören, und die in der Lage sind, die Angelegenheit unparteiisch zu untersuchen. Wenn ein Gemeindeverband nicht dazu bereit ist, seine Probleme auf diese Weise behandeln zu lassen, dann können wir sicher sein, dass da keine neutestamentliche Gemeinde ist, sondern ein sektiererischer Geist.
Das Wort „Versammlung“ schliesst auch ein, dass es da keine Rangunterschiede gibt. In unserer Stelle in Matthäus 18 ist nirgends die Rede von irgendeinem Unterschied zwischen „Leitern“ und „Geleiteten“, oder zwischen „Geistlichen“ und „Laien“. Wo es um das Konfrontieren von Sünde geht, da gilt kein Ansehen der Person. Um es noch klarer zu sagen: Auch das einfachste Gemeindemitglied darf (und soll!) auch den mächtigsten „Leiter“ wegen einer Sünde zurechtweisen, und ihn sogar vor die „Versammlung“ bringen, wenn er nicht umkehrt. Matthäus 23,8-12 bekräftigt, dass es tatsächlich das ist, was der Herr sagen will.
Dabei muss „Sünde“ natürlich der Bibel gemäss definiert werden. Allzu viele religiöse Organisationen definieren fälschlich als „Sünde“ eine ganze Reihe von Handlungen, die u.a. genau das einschliessen, was der Herr hier ausdrücklich gebietet, nämlich einen Leiter zurechtzuweisen, wenn er sündigt.
Das einzige, was in der Versammlung des Volkes Gottes einen Unterschied macht, ist die geistliche Reife bzw. Weisheit jedes Mitglieds. In 1.Korinther 6,5 tadelt Paulus die Gemeinde in Korinth, weil es „keinen einzigen Weisen unter euch gibt, der zwischen seinen Brüdern Recht sprechen könnte“. Die korinthische Gemeinde war nicht in der Lage, im Konfliktfall die Gerechtigkeit wiederherzustellen.
Leider müssen wir dasselbe von den meisten heutigen Kirchen sagen. Einfachste Rechtsgrundsätze, die sogar in der weltlichen Rechtsprechung gelten, werden einfach übergangen. Entweder gilt das ungeschriebene Gesetz, dass Sünde toleriert werden muss, und den Opfern von Sünde, Betrug und Missbrauch wird gesagt: „Du musst vergeben und vergessen“. Oder die „Gemeindezucht“ wird hauptsächlich dazu eingesetzt, die Machtstellung der Leiterschaft auszubauen und Kritik an den Leitern zum Schweigen zu bringen. Schuldsprüche und „disziplinarische Massnahmen“ werden zum voraus abgesprochen von einem Klüngel von „Eingeweihten“, die als Kläger und Richter zugleich fungieren. Dem Angeklagten wird keine ordentliche Gelegenheit zur Verteidigung gegeben; die Verhandlungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; Aussagen von Belastungszeugen werden anonym vom Kläger-Richter vorgetragen („Uns ist bekanntgeworden …“, „Es wurde über dich gesagt …“); Entlastungszeugen werden nicht angehört; Schuldsprüche werden nicht gesetzmässig begründet; und es gibt keine Möglichkeit der Apellation an eine höhere Instanz.
In den meisten evangelikalen Kirchen und Organisationen, in denen ich während meines Lebens aktiv mitarbeitete, wurde all dies als normal angesehen. Aber das Wort Gottes sagt, dass eine solche Situation sehr weit von der Normalität entfernt ist. Eine Kirche, die nicht gerecht urteilt, fällt selber unter das Urteil Gottes.